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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAXOPRINT GmbH

In diesem Vertrag werden alle Geschlechter (m/w/d) geschlechtsneutral „Auftraggeber“ genannt. Dies geschieht ausschließlich zum besseren Verständnis und zur besseren Lesbarkeit der nachfolgenden Regelungen. Eine wie auch immer geartete Diskriminierung ist hiermit nicht verbunden.

I. Geltungsbereich

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Internetseite www.saxoprint.de geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der SAXOPRINT GmbH (nachfolgend SAXOPRINT). Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung der SAXOPRINT, nicht ausreichend ist die Bezugnahme der SAXOPRINT auf ein Schreiben des Auftraggebers, welches AGB des Auftraggebers enthält. Sofern für Verbraucher abweichende gesetzliche Regelungen gelten, sind diese besonders benannt. Im Zweifel gelten für Verbraucher immer die gesetzlichen Regelungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die folgenden AGB als angenommen.

II. Vertragsschluss

  1. Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Bestellbestätigung mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Erst nach Übermittlung der Druckdaten kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der SAXOPRINT als Auftragnehmerin mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die SAXOPRINT als Auftragnehmerin wird die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail maximal fünf Tage nach Erhalt der Druckdaten annehmen.
  2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Der vollständige Vertragstext wird von SAXOPRINT nicht gespeichert. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber sowohl die Bestelldaten als auch die AGB per E-Mail übermittelt. Die AGB können jederzeit auf der Website von SAXOPRINT eingesehen werden. Bisherige Aufträge sind der Auftragsübersicht im Kundenkonto des Auftraggebers zu entnehmen.
  5. Die SAXOPRINT behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den zum Auftrag gehörenden, übermittelten Druckdaten Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung; diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Neigung oder Alter; Pornografie sowie sonstige rechtswidrige, verfassungswidrige bzw. insbesondere strafrechtlich relevante oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte ergeben.
  6. Der Auftraggeber bestätigt, dass die übermittelten Druckdaten keine personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO enthalten. Sollte der Auftraggeber zu dem Schluss kommen, dass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO notwendig ist, kontaktiert der Auftraggeber im Vorfeld des Vertragsschlusses SAXOPRINT, um einen solchen Vertrag abzuschließen.
  7. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Die SAXOPRINT hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die SAXOPRINT das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.
  8. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

III. Widerrufsrechte und Ausschluss des Widerrufs bei Verbraucherverträgen

1. Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in einer Sendung ausgeliefert werden

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SAXOPRINT GmbH
Enderstraße 92c, 01277 Dresden
Telefon: 0351 20 44 444
Fax: 0351 20 56 747
E-Mail: service@saxoprint.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an SAXOPRINT GmbH, Enderstraße 92c, 01277 Dresden, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Widerrufsrecht bei Lieferung von mehreren Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in mehreren Sendungen ausgeliefert werden

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SAXOPRINT GmbH
Enderstraße 92c, 01277 Dresden
Telefon: 0351 20 44 444
Fax: 0351 20 56 747
E-Mail: service@saxoprint.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns SAXOPRINT GmbH, Enderstraße 92c, 01277 Dresden, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt wurden

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen - über die Lieferung von Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist. Soweit die Herstellung der Druckerzeugnisse über die Internetseite von SAXOPRINT nach Kundenspezifikation erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

IV. Kommunikation, Mitteilungen

  1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.
  2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der SAXOPRINT erreichen.
  3. Mitteilungen der SAXOPRINT, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen, soweit dieser Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer (rechtsgestaltender) Bedeutung ist.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die SAXOPRINT nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.
  5. Die SAXOPRINT ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.

V. Preise

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.
  2. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, die in der Druckdatenanleitung der SAXOPRINT aufgeführt werden.
  3. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Endpreise und enthalten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile, d.h. sie schließen Verpackung, Versandkosten ein, nicht jedoch eine Transportversicherung.
  4. Kann die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern nicht validiert werden, so wird der Auftrag auch bei einer grenzüberschreitenden Lieferung umsatzsteuerpflichtig abgerechnet. Das Risiko der Nicht-Validierung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer trägt der Auftraggeber, sofern dies auf Umständen beruht, die SAXOPRINT nicht zu vertreten hat.
  5. Sofern der Auftraggeber eine Bestellung in ein Bestimmungsland liefern lässt, in dem der Auftraggeber umsatzsteuerlich nicht registriert ist und infolgedessen über keine valide Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes verfügt, wird SAXOPRINT unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes Rechnung legen.
  6. Sämtliche Leistungen der SAXOPRINT werden grundsätzlich zum Regelsteuersatz abgerechnet. Gilt für das Druckerzeugnis ein ermäßigter Steuersatz, hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Druckdaten schriftlich gegenüber SAXOPRINT anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist muss SAXOPRINT die Anfrage des Auftraggebers nicht mehr berücksichtigen.
  7. Sofern Aufträge nach entsprechender Prüfung durch SAXOPRINT zum ermäßigten Steuersatz abgerechnet werden können, wird eine korrigierte Abrechnung erstellt und an den Auftraggeber übermittelt. Auf Anforderung des Auftraggebers wird ihm ein etwaig bestehender, vereinnahmter Differenzbetrag durch SAXOPRINT zurückerstattet.
  8. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  9. Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber über die gesetzlichen Verpflichtungen der SAXOPRINT hinaus veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
  10. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

VI. Zahlung

  1. Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.
  2. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, z.B. E-Payment, hat die Zahlung spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der SAXOPRINT zu erfolgen.
  3. Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotene Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform von SAXOPRINT. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.
  4. Die SAXOPRINT stellt für jede Auftragsposition innerhalb einer Warenkorb-Bestellung eine gesonderte Rechnung. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung für die Stornierung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu bezahlen.
  5. Geschäftskunden haben die Möglichkeit, per SEPA-Firmenlastschrift zu zahlen. Dazu kann der Geschäftskunde als Auftraggeber der SAXOPRINT ein SEPA-Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Vorabankündigung (Pre-Notification) per E-Mail. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf zwei Tage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch SAXOPRINT verursacht wurde. Soweit durch objektive Gründe gerechtfertigt, insbesondere bei Schwierigkeiten im Rahmen der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, ist SAXOPRINT dazu berechtigt, die Waren zurückzuhalten, bis SAXOPRINT eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorganges erhalten hat.
  6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann die SAXOPRINT Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der SAXOPRINT auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von weiteren Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
  7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Übrigen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer oder höherer Verzugsschäden durch die SAXOPRINT wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  8. Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt so lange, bis gegenüber der SAXOPRINT schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.
  9. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

VII. Bonitätsprüfung

SAXOPRINT prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine Vorkasse erfolgt ist, auch bei Bestandskunden die Bonität.

Wir behalten uns daher das Recht vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers an unten genannte Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln, um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu verarbeiten und abhängig vom Ergebnis insbesondere die Zahlungsart „Rechnung“ zu ermöglichen.

Verband der Vereine Creditreform e. V.
Hammfelddamm 13
41460 Neuss

Creditreform Boniversum GmbH
Hammfelddamm 13
41460 Neuss

CRIF Bürgel GmbH
Radkoferstraße 2
81373 München

Weitere Ausführungen entnehmen Sie auch https://www.saxoprint.de/datenschutz.

VIII. Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen, Kommentaren, Beschwerden sowie Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit unserer Erklärung zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie sich schriftlich an unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden, der Ihnen unter folgender Adresse zur Verfügung steht.

SAXOPRINT GmbH
An den Datenschutzbeauftragten der SAXOPRINT GmbH
Enderstraße 92c, 01277 Dresden
Deutschland
E-Mail: datenschutz@saxoprint.de

IX. Druckdaten, Prüfungspflicht

  1. SAXOPRINT hat sich unternehmenspolitisch zur Neutralität in jeglicher Hinsicht verpflichtet. Druckaufträge mit der Option Sponsoring sind daher nicht für politische, religiöse/weltanschauliche, rassistische, menschen-/geschlechterverachtende, gewaltverherrlichende oder ähnliche Motive möglich. SAXOPRINT behält sich vor, solche Druckaufträge entsprechend umzustellen oder gemäß II. 4. abzulehnen bzw. zu kündigen.
  2. Die SAXOPRINT führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in der Druckdatenanleitung genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die SAXOPRINT sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthografie und Seitenanordnung o.ä. durch die SAXOPRINT findet nicht statt.
  4. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der technischen Vorgaben durch die SAXOPRINT zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service „Basis-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Profi-Datencheck“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft.
  5. Sind die Druckdaten fehlerhaft im Sinne einer vorstehenden Ziffer, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die SAXOPRINT im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen. Auf sein eigenes Risiko bleibt es dem Auftraggeber zudem unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
  6. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als auf der Webseite angebotene Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
  7. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
  8. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die SAXOPRINT die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
  9. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass beim Falzen von Broschüren mit mehreren Seiten aus technischen Gründen ein Treppeneffekt entstehen kann (sog. Bundversatz), da die mittleren Seiten durch die Bindung nach außen gedrängt werden. Die äußeren Seiten müssen um den Versatz beschnitten bzw. verkürzt werden, um eine einheitliche Abschlusskante zu erreichen. Durch die Beschneidung sind die inneren Seiten dementsprechend schmaler/kürzer. Damit randnahe Druckobjekte wie Seitenzahlen, Linien und andere Elemente nicht angeschnitten werden oder nicht mehr im Druckbereich liegen, nimmt SAXOPRINT für die übermittelten Daten eine minimale anamorphe (unproportionale) Skalierung vor, um visuell ein optimales Druckergebnis für die Inhalte zu erhalten. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er mit der Anpassung der Druckdaten und der -inhalte aus technischen Gründen durch SAXOPRINT im Falle der Skalierung und Beschneidung einverstanden ist. Auf den Ausschluss der Haftung für fehlerhafte Druckdaten im Sinne der vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer IX. wird hingewiesen.

X. Gewichtstoleranzen Papier (sog. Grammatur)

  1. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den von uns verwendeten Druckpapieren um Naturprodukte handelt, bei deren Herstellung durch unsere Lieferanten es zu nicht beeinflussbaren Abweichungen hinsichtlich Gewicht und Stärke des Druckmaterials kommen kann (sog. Toleranzen). Die in der Bestellung angegebenen Werte sind daher ausschließlich Richtwerte und verpflichten uns nur zur Lieferung im Rahmen der unten aufgeführten Toleranzen. Eine Abweichung im Rahmen der unten genannten Toleranzen stellt daher keinen Sachmangel dar. Wir können daher auch keine bestimmte Papierqualität innerhalb der u.g. Toleranzen garantieren und behalten uns eine Abweichung aufgrund unserer eigenen Belieferung durch unsere Lieferanten wie folgt vor:
  2. Bei ungestrichenen Druck- und Schreibpapieren und bei ungestrichenen Verpackungspapieren gelten folgende Toleranzabweichungen in Bezug auf das Flächengewicht des verwendeten Papiers:
    • bis zu einschließlich 32 g/qm  +/- 2,5 g/qm
    • von 33 g/qm bis 39 g/qm  +/- 8 %
    • von 40 g/qm bis 59 g/qm +/- 6 %
    • von 60 g/qm bis 179 g/qm  +/-5 %
    • von 180 g/qm bis 224 g/qm  +/- 6 %
    • von 225 g/qm und darüber  +/- 7 %
  3. Bei gestrichenen Druck- und Schreibpapieren und bei gestrichenen Verpackungspapieren erhöhen sich die oben unter 2. genannten Toleranzen um einen Punkt bis einschließlich 32 g/qm und um 2 Punkte für höhere Flächengewichte. Zum Beispiel: +/- 2,5 g/qm wird +/- 3,5 g/qm und +/- 6 % wird +/- 8 %.
  4. Für graphische Spezialpapiere, wie zum Beispiel Zeichenpapier, für andere gestrichene oder ungestrichene Dünnpapiere, gelten um einen Punkt höhere Toleranzen als jene, die unter 2. für ungestrichene Papiere und unter 3. für gestrichene Papiere genannt werden. Zum Beispiel: Bei einer Bestellung mit einer Grammatur von 135 g/qm Papier kann eine Abweichung des Flächengewichtes innerhalb eines Toleranzbereiches von +/- 6 % erfolgen, ohne dass ein Sachmangel vorliegt. Damit kann das tatsächliche Papiergewicht vertragsgemäß zwischen 126,9 und 143,1 g/qm betragen.

XI. Lieferung

  1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.
  2. Die Lieferung erfolgt Frei Haus und ausschließlich innerhalb Deutschlands mit Ausnahme von Helgoland, Föhr, Sylt, Spiekeroog, Norderney, Borkum, das Gebiet von Büsingen und Frauenchiemsee. Frei Haus bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschließbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist, ansonsten gilt frei Bordsteinkante.
  3. Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten.
  4. Der Versand an Packstationen, Postfächer oder DHL-Postfilialen ist nicht möglich.
  5. Die Lieferung von Prospekten erfolgt auf Einwegpaletten, ein Versandtracking ist in diesem Fall nicht möglich.
  6. Die im Rahmen des Auftrags von SAXOPRINT angegebenen Fristen sind Lieferzeiten und können während der Konfiguration gewählt werden. Diese Angaben sind ca.-Angaben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  7. Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Vorkasse mit Gutschrift der Zahlung auf das Konto von SAXOPRINT, bei E-Payment mit Zahlungszusage und bei Zahlungsart per Rechnung mit Rechnungsfreigabe durch die SAXOPRINT an den Auftraggeber, sofern zu diesem Zeitpunkt druckfähige Daten vorliegen.
  8. Liegen diese Voraussetzungen hinsichtlich Zahlung und Daten bis 18 Uhr vor (bei Overnight 15 Uhr), beginnt die Lieferzeit noch ab diesem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist. Im Übrigen gilt der folgende Arbeitstag als Beginn der Lieferzeit.
  9. Die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag.
  10. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn dies von SAXOPRINT als Fixtermin in Textform bestätigt ist.
  11. Gesetzliche Feiertage oder innerhalb Deutschlands unterschiedliche Feiertage wirken sich auf die Lieferzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung.
  12. Die SAXOPRINT ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer Abwägung der Interessen sowohl von Auftraggeber als auch von SAXOPRINT zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt die SAXOPRINT die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
  13. Verzögert die SAXOPRINT die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der SAXOPRINT zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  14. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der SAXOPRINT als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Betriebsstörung.
  15. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der SAXOPRINT ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  16. Im kaufmännischen Verkehr steht der SAXOPRINT an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  17. SAXOPRINT erfüllt die ihr im Rahmen des Verpackungsgesetzes obliegenden Pflichten, insbesondere handelt es sich bei den verwendeten Transportverpackungen um lizenzierte Produkte.

XII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen der SAXOPRINT gegen den Auftraggeber ihr Eigentum.
  2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die SAXOPRINT ab. Die SAXOPRINT nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die SAXOPRINT bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die SAXOPRINT auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von SAXOPRINT beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von SAXOPRINT verpflichtet.
  3. Bei Be- oder Verarbeitung von seitens SAXOPRINT gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die SAXOPRINT als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist SAXOPRINT auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. 

XIII. Gewährleistungsregelung / Mängelansprüche

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall bei Erhalt unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen und Spezifizierungen des Auftraggebers.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige umfasst den Eingang der Reklamation per Telefon, E-Mail oder Post an den Kundenservice. Gegebenenfalls ist es notwendig, dass der Auftraggeber zur Prüfung der Reklamation der SAXOPRINT auf eigene Kosten Muster zusendet.
  3. Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort der SAXOPRINT gegenüber bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat bei Verbrauchern keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche, sondern dient dann der Beweissicherung.
  4. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Auftraggeber die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für den CMYK-Modus, die Auflösung, Schriften, Formate o.ä.
  5. Die Angaben von SAXOPRINT sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die gewöhnliche Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel, da diese üblicherweise aus technischen Gründen nicht zu vermeiden sind. Dies gilt insbesondere bei Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, zwischen einzelnen Bögen eines Auftrages sowie zu einem Auftrag, der zu einem anderen Zeitpunkt bei der SAXOPRINT gedruckt wurde. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Die Angaben zum Druckverfahren sind unverbindlich; ein bestimmtes Druckverfahren sowie eine bestimmte Laufrichtung des Papiers werden nicht garantiert. Auch bei der Grammatur des Papiers kann es zu Abweichungen gemäß Ziffer X. dieser AGB kommen, da es sich um ein Naturprodukt handelt. Produktions- bzw. maschinenbedingt kann es zu unvermeidbaren geringfügigen Schnitt- und Falztoleranzen kommen. Materialveränderungen, die bedingt durch Alter oder Umwelteinwirkungen eintreten, stellen keinen Mangel dar.
  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der SAXOPRINT. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein SAXOPRINT. SAXOPRINT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie der vom Auftraggeber gelieferten Daten anzufertigen.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bei Bestellungen mit einer Auflage ab 1.000 Stück von bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen der Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Dies gilt auch, wenn die Serviceoption Lieferungsaufteilung gewählt ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %. Davon ausgenommen sind Lieferungen an Verbraucher.
  9. Belegexemplare werden von der Auflagenzahl abgezogen. Bis zu einer Auflage von 10 wird ein Belegexemplar zugesandt. Ab einer Auflage von mehr als 10 werden drei Belegexemplare zugesandt.
  10. Bei berechtigten Beanstandungen ist die SAXOPRINT zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die SAXOPRINT dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten überdies die gesetzlichen Bestimmungen. SAXOPRINT hat die beanstandete Ware in jedem Fall auf ihre Kosten vom Auftraggeber zurückzunehmen, sofern der Auftraggeber dies wünscht.
  11. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.

XIV. Haftung und Entschädigung der SAXOPRINT

  1. Grundsätzliche Haftungsregelung
    Für Pflichtverletzungen aller Art haftet die SAXOPRINT nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die SAXOPRINT unbeschränkt. Für vertragstypische Schäden, die dem Vertragspartner in Folge einer von der SAXOPRINT verübten wesentlichen Vertragsverletzung entstanden sind, haftet die SAXOPRINT auch dann, wenn ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung der SAXOPRINT für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht in dem vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und vertraut.
  2. Haftungsumfang
    Die SAXOPRINT haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SAXOPRINT, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten hingegen nicht, soweit die SAXOPRINT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Haftung gegenüber Unternehmern
    Gegenüber Unternehmen haftet die SAXOPRINT im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den infolge Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstandenen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unternehmern gegenüber ist die Haftung der SAXOPRINT für Schäden auf das 2-fache des Bestellwertes beschränkt. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer XIV.2. entsprechend.

XV. Rücktritt / Kündigung

  1. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die SAXOPRINT, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Basis- bzw. Profi-Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, ist SAXOPRINT berechtigt, vom Auftraggeber alle bis zur Kündigung angefallenen Kosten, insbesondere für den ggf. beauftragten Sonderservice „Profi-Datencheck“ sowie für gewünschte Proofs, zu fordern. SAXOPRINT behält sich daneben das Recht vor, darüber hinaus eine Entschädigungszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der SAXOPRINT Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der SAXOPRINT bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
  2. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die SAXOPRINT das Recht, die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen vier Wochen keine Übermittlung von druckfähigen Druckdaten erfolgt ist.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Bestellung kostenfrei zu stornieren. Dies ist zeitlich solange möglich, solange aufseiten von SAXOPRINT der Produktionsprozess noch nicht gestartet worden ist (kostenfreie Stornofrist). Der Auftraggeber kann sich über den Status der Bestellung und die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung der Bestellung jederzeit in seinem Kundenkonto informieren. Kosten für den ggf. beauftragten Sonderservice „Profi-Datencheck“ sowie für gewünschte Proofs hat der Auftraggeber daneben in angefallener Höhe zu erstatten.
  4. SAXOPRINT ist berechtigt, dann vom Auftraggeber eine Entschädigungszahlung zu verlangen, wenn der Auftraggeber die Bestellung nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Ab Beginn des Produktionsstarts (spätestens mit Status „in Bearbeitung“) ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung der SAXOPRINT in Höhe von 97 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Profi-Datencheck“ und/oder Proofs. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der SAXOPRINT Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch SAXOPRINT bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
  5. Die mit der Stornierung anfallenden Kosten können im Kundenbereich eingesehen werden.
  6. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware sowie der Löschung der Druckdaten durch SAXOPRINT zu. Für die Entsorgung fallen keine Kosten an. Die SAXOPRINT ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
  7. Die SAXOPRINT ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die Vermögensauskunft abgegeben hat.

XVI. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die SAXOPRINT arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XVII. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform erfolgte.

XVIII. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der SAXOPRINT nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies dem Auftraggeber selbst.

XIV. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte

  1. Der Auftraggeber garantiert SAXOPRINT, keine Aufträge, die gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, zu platzieren. Insbesondere dürfen die Druckdaten:
    Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Eigentumsrechte) nicht verletzen;
    nicht pornografisch, sittenwidrig, beleidigend oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sein, vgl. Ziffer II. 4;
    keine verfassungsfeindlichen, volksverhetzenden oder extremistischen Ziele verfolgen.
  2. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich und allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt die SAXOPRINT von allen Ansprüchen Dritter, öffentlichen Strafen, verhängten Bußgeldern sowie aufgewendeten Kosten (zum Beispiel zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung) im Innenverhältnis frei.

XX. Hinweise zum Verkauf von Lebensmitteln

Lebensmittel unterliegen diversen rechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und Regelungen selbst verantwortlich und stellt die SAXOPRINT von allen Ansprüchen in Bezug auf eventuelle Rechtsverletzungen im Innenverhältnis frei.

XXI. Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

  1. Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sofern wir Ihnen Produkte mit Batterien geliefert haben, können Sie die gebrauchten Batterien ohne zusätzlich zu den Versandkosten anfallenden Kosten an uns zurücksenden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
  2. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
  • „Cd" steht für Cadmium
  • Hg" steht für Quecksilber
  • „Pb" steht für Blei

XXII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der SAXOPRINT.
Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat er jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union, gilt ebenfalls der Geschäftssitz der SAXOPRINT als Gerichtsstand.

XXIII. Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG

SAXOPRINT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XXIV. Informationen zum Anbieter / Vertragspartner

Die Internetplattform www.saxoprint.de wird von der SAXOPRINT GmbH betrieben. Die SAXOPRINT GmbH ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.

E-Mail
service@saxoprint.de

Website
https://www.saxoprint.de

Servicehotline
0351 20 44 444

Fax
0351 20 56 747

Adresse
SAXOPRINT GmbH
Enderstraße 92c, 01277 Dresden

Geschäftsführer
Klaus Sauer, Carsten Heitkamp

Handelsregistereintrag
Amtsgericht Dresden, HRB 18253

St.-Nr.
203/118/08134

USt-IdNr.
DE206107049

XXV. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der genannten Regelungen gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise unwirksam/undurchführbar sein bzw. werden, so tangiert dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als ersetzt, durch eine die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der Regelung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2022

Sie können diese AGB jederzeit auf www.saxoprint.de einsehen, ferner als PDF dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen bzw. ausdrucken.

PDF-Version der AGB