Was bedeutet die Verordnung?
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Diese stellt sicher, dass alle Produkte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, einem gewissen Sicherheitsstandard unterliegen. Außerdem sollen alle nötigen Warnhinweise, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen klar für den Käufer ersichtlich sein.
SAXOPRINT versichert, dass unsere Druckprodukte gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/988 als sicher gelten (hier kommen Sie zu der benannten Verordnung). Sie stellen bei normalem oder vorhersehbarem Gebrauch keine oder nur minimale Risiken dar. Diese Risiken werden als akzeptabel angesehen und entsprechen einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher. Unsere Risikoanalyse steht, wie in der Verordnung vorgesehen, den Behörden auf Anfrage zur Verfügung. SAXOPRINT übernimmt alle Herstellerpflichten.
Im Folgenden haben wir die Sicherheit unserer einzelnen Produkte mit Blick auf die physikalischen, mechanischen und chemischen Eigenschaften bewertet.
Im Allgemeinen gilt, dass unsere Produkte in Kartons verpackt werden. Beim Auspacken besteht generell Schneidgefahr an den Kartonkanten. Größere Auflagen können auch per Palette versendet werden. Das Holz der Palette kann unter Belastung splittern. Zur Transportsicherheit werden die Pakete auf der Palette mit einer Folie umwickelt, die eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder bedeutet.
Sicherheitsinformationen über unsere Produkte
Quetschgefahr beim Auf- und Abbau. Sturzgefahr durch Gewichtüberlastung (Max. 110 kg).
Diese Gefahr gilt für folgendes Produkt: Liegestühle
Elektrische Geräteteile dürfen im Netzbetrieb nicht geöffnet werden. Sie stehen unter elektrischer Spannung. Gefahr des Stromschlags.
Diese Gefahr gilt für folgende Produkte: Leuchtschilder und Leuchtsäulen